Gesundheitswesen und Heilberufe
Ärzte, medizinische Einrichtungen und Gesundheitsunternehmen beraten wir umfassend im Medizin- und Gesundheitsrecht. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere Fragen des Vertragsarztrechts, Kooperationen im Gesundheitswesen, die Strukturierung medizinischer Einrichtungen sowie berufs- und haftungsrechtliche Verfahren.