Zum Inhalt springen

Medien, Presse & Kulturbetriebe

Beratung und Vertretung im Medien- und Presserecht

Medienunternehmen und Kulturbetriebe bewegen sich in einem dynamischen rechtlichen Umfeld zwischen Meinungsfreiheit, wirtschaftlicher Verwertung und regulatorischen Vorgaben.

Wir unterstützen und betreuen Medienhäuser, Verlage, Kulturbetriebe und öffentliche Einrichtungen bei rechtlichen Fragestellungen im Medien- und Presserecht. Neben der Vertragsgestaltung vertreten wir Mandanten in presse- und medienrechtlichen Verfahren.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Presse- und Äußerungsrecht
  • Medien- und Urheberrecht
  • Vertragsgestaltung im Kulturbereich
  • Lizenz- und Verwertungsrechte
  • Persönlichkeitsrecht und Berichterstattung
  • Digitale Medienangebote
  • Veranstaltungs- und Kulturrecht
  • Vertretung in medienrechtlichen Streitigkeiten

Ihre Experten für Medien, Presse & Kulturbetriebe

Christine Libor

Partnerin

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Tanja Risse

Rechtsanwältin

Lehrbeauftragte an der Universität Koblenz-Landau

Mehr zu unserem Kompetenzbereich „Medien, Presse & Kulturbetriebe“

Ausgezeichnete Expertise

Führende Rankings und Fachmedien zählen uns regelmäßig zu den empfohlenen Kanzleien in unserem Kompetenzbereich „Medien, Presse & Kulturbetriebe“: