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Stiftungen, Treuhand & Vereine

Gründung, Gestaltung, laufende Beratung und Prozessvertretung

Stiftungen, Vereine und andere gemeinnützige Organisationen erfüllen wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Ihre Tätigkeit unterliegt zugleich komplexen zivil-, steuer- und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen.

Wir unterstützen und betreuen Stifter, Stiftungsorgane, Vereine und gemeinnützige Organisationen bei der Gründung und der rechtlichen Strukturierung ihrer Tätigkeit. Dabei berücksichtigen wir sowohl gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen als auch Fragen der Vermögensverwaltung und Organisationsstruktur. Unsere Beratung umfasst die Gestaltung von Satzungen ebenso wie die Begleitung laufender rechtlicher und organisatorischer Entwicklungen.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Errichtung von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen
  • Satzungsgestaltung und Organisationsstrukturen
  • Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht
  • Vermögensverwaltung von Stiftungen
  • Governance- und Organfragen
  • Strukturierung von Förderprojekten
  • Beratung von Vereinen und Verbänden
  • Vertretung gegenüber Aufsichts- und Finanzbehörden

Ihre Experten für Stiftungen, Treuhand & Vereine

Tim Schwarzburg

Partner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mediator Dozent an der Akademie Deutscher Genossenschaften (ADG)

Cathrin Stern

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Ausgezeichnete Expertise

Führende Rankings und Fachmedien zählen uns regelmäßig zu den empfohlenen Kanzleien in unserem Kompetenzbereich „Stiftungen, Treuhand & Vereine“: