Kirchliche und kirchennahe Einrichtungen
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Kompetenzbereichen:
Kontakt aufnehmenBeratung für kirchliche Träger und Wohlfahrtsverbände
Kirchliche Einrichtungen und Wohlfahrtsorganisationen stehen vor besonderen rechtlichen Herausforderungen, die das kirchliche Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Gemeinnützigkeitsrecht verbinden. Wir beraten Bistümer, Pfarreien, Caritasverbände und kirchliche Krankenhäuser bei Arbeitsrecht nach AVR, dem Status kirchlicher Körperschaften und der Gestaltung von Kooperationsverträgen. Darüber hinaus begleiten wir Umstrukturierungen kirchlicher Einrichtungen sowie Grundstücks- und Haftungsfragen in kirchlicher Trägerschaft.