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Maschinenbau

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Kompetenzbereichen:

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Recht im Maschinenbau: von Produkthaftung bis Export

Maschinenbauunternehmen sind mit einem breiten Spektrum rechtlicher Anforderungen konfrontiert – von Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung bis hin zu internationalen Lieferverträgen. Wir beraten Hersteller von Maschinen, Anlagen und industriellen Komponenten bei Vertragsgestaltung, Produkthaftung und dem Export in Drittstaaten. Besondere Expertise haben wir in der Begleitung von Joint Ventures und M&A-Transaktionen im Maschinenbausektor sowie bei Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.