
Employment Law & HR
Beratung, Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und Prozessvertretung von Arbeitgebern
Arbeitsrechtliche Fragestellungen prägen den betrieblichen Alltag von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Personalstrategische Entscheidungen, Restrukturierungen oder internationale Beschäftigungsmodelle sind regelmäßig mit komplexen arbeitsrechtlichen und kollektivrechtlichen Anforderungen verbunden.
Wir unterstützen und betreuen Arbeitgeber umfassend im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Unsere Tätigkeit reicht von der Gestaltung moderner Arbeitsverhältnisse bis zur Begleitung umfassender Transformationsprozesse. Dabei arbeiten wir eng mit unseren gesellschafts-, steuer- und restrukturierungsrechtlichen Teams zusammen. Neben der gestaltenden Beratung vertreten wir Mandanten auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren sowie in Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Vergütungsmodellen
- Führungskräfteverträge und Organstellung von Geschäftsleitern
- Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung
- Restrukturierungen, Betriebsänderungen und Personalabbau
- Begleitung von Betriebsübergängen und Unternehmensumstrukturierungen
- Verhandlungen mit Betriebsräten und Tarifparteien
- Compliance und interne Untersuchungen im Arbeitsverhältnis
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren
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