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Beratung und Prozessvertretung im Gesundheitswesen sowie bei Behandlungsfehlern
Das Gesundheitswesen ist durch ein komplexes Zusammenspiel aus medizinischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen geprägt. Leistungserbringer und Einrichtungen müssen zahlreiche regulatorische Vorgaben beachten.
Wir unterstützen und betreuen Ärzte, medizinische Einrichtungen, Gesundheitsunternehmen und Verbände in allen Fragen des Gesundheitsrechts. Unsere Beratung verbindet öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Expertise und umfasst sowohl die Strukturierung medizinischer Einrichtungen als auch die Vertretung in Streitverfahren.
Neben der Beratung im klassischen Medizinrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Beratung bei ärztlichen Behandlungsfehlern. Derartige Streitigkeiten sind häufig durch komplexe medizinische und rechtliche Fragestellungen geprägt; hier unterstützen wir unsere Mandanten bundesweit mit unserem Netzwerk an medizinischen Gutachtern.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich insbesondere in folgenden Bereichen:
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