Abfall- und Recyclingwirtschaft
Unternehmen der Abfall- und Recyclingbranche beraten wir in einem stark regulierten rechtlichen Umfeld, das insbesondere durch Umwelt-, Kreislaufwirtschafts- und Genehmigungsrecht geprägt ist. Unsere Beratung umfasst die rechtliche Begleitung von Entsorgungs- und Recyclinganlagen, Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie Fragen der Betreiber- und Produzentenverantwortung.
Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen bei der Gestaltung von Entsorgungs- und Verwertungsverträgen, bei vergaberechtlichen Verfahren im Bereich kommunaler Entsorgungsleistungen sowie bei umweltrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten. Unsere interdisziplinäre Beratung verbindet dabei insbesondere Umweltrecht, Vergaberecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht.