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Automobilhandel

Unternehmen des Automobilhandels beraten wir in allen rechtlichen Fragen rund um Vertrieb, Vertragsgestaltung und regulatorische Anforderungen. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere Händler- und Vertriebsverträge, wettbewerbsrechtliche Fragestellungen sowie arbeitsrechtliche Themen im Handelsbetrieb. Darüber hinaus unterstützen wir Autohäuser bei gesellschaftsrechtlichen Strukturfragen, Unternehmensnachfolgen sowie bei Streitigkeiten aus Kauf-, Garantie- oder Haftungsfällen.

Referenzen

KUNZ berät F.L.T. bei Transaktion mit BREMI Fahrzeug-Elektrik

KUNZ berät italienisches Unternehmen beim Erwerb des Geschäftsbereichs after-market für Fahrzeugsystemkomponenten im Wege eines Asset Deals