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Automobilhandel

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Kompetenzbereichen:

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Rechtssicherheit im Automobilhandel

Die Automobilbranche unterliegt einem dynamischen Rechtsrahmen, der neben Vertragsrecht und Händlerrecht auch komplexe Gewährleistungs- und Produkthaftungsfragen umfasst. Wir beraten Händler, Importeure und Hersteller bei Fachhändlerverträgen, Rückrufaktionen und dem zunehmend relevanten Bereich der E-Mobilität. Unsere Expertise umfasst zudem die rechtliche Gestaltung von Finanzierungsmodellen und Leasingverträgen im Fahrzeughandel.