Zum Inhalt springen

(Genossenschafts-)Banken und Sparkassen

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Kompetenzbereichen:

Kontakt aufnehmen

Bankrechtliche Beratung für Kreditinstitute

Banken und Sparkassen agieren in einem hoch regulierten Umfeld, das von aufsichtsrechtlichen Anforderungen bis hin zu komplexen Finanzierungsstrukturen reicht. Wir beraten Kreditinstitute, Genossenschaftsbanken und Sparkassen bei der Vertragsgestaltung, Refinanzierungen sowie bei Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Dazu gehören auch die Begleitung von Sanierungsprozessen und die Strukturierung von Konsortial- und Akquisitionsfinanzierungen.