
Medizin und Heilberufe
Im Team Medizin und Heilberufe steht unseren Mandanten neben Fachanwälten für Medizinrecht ein ganzes Team aus angrenzenden Rechtsgebieten zur Verfügung.
Kontakt aufnehmenIn unserem Team „Medizin und Heilberufe" steht unseren Mandanten neben unseren originären Fachanwälten und Fachanwältinnen für Medizinrecht ein ganzes Team von Fachanwälten aus angrenzenden Rechtsgebieten (Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht) zur Verfügung, die bundesweit – teilweise dezernatsübergreifend – in allen Fragen zum Medizinrecht tätig sind. Regelmäßig wird unsere medizinrechtliche Abteilung von Experten-Jurys für ihre medizinrechtliche Expertise prämiert; so werden wir im WirtschaftsWoche-Ranking wiederholt als „TOP Kanzlei Medizinrecht" ausgezeichnet. Einen Schwerpunkt bildet die Bearbeitung von ärztlichen Behandlungsfehlern. Unsere Rechtsanwälte vereinen langjährige prozessuale Erfahrung mit fundiertem medizinischen Fachwissen, das für die Bewertung komplexer medizinischer Sachverhalte unerlässlich ist.
Unsere Leistungsschwerpunkte
- Arzthaftungsrecht und Behandlungsfehler
- Medizin-Gesellschaftsrecht (MVZ, Praxisgründung, -kauf und -verkauf)
- Krankenhaus- und Chefarztvertragsrecht
- Zulassungsrecht und Berufsrecht für Heilberufe
- Arztstrafrecht in Zusammenarbeit mit Strafrechtsspezialisten
- Arbeitsrecht für Krankenhäuser und Arztpraxen
- Privat- und Kassenliquidation sowie Abrechnungsrecht
- Kooperationen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ)






