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Stiftungen und Vereine

Einen weiteren Kompetenzschwerpunkt der Kanzlei bilden das Vereinsrecht und das Stiftungsrecht. Wir beraten zu Stiftungen als Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung.

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Einen weiteren Kompetenzschwerpunkt der Kanzlei bilden das Vereinsrecht und das Stiftungsrecht. Wir beraten zu Stiftungen als Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung.

Einen weiteren Kompetenzschwerpunkt unserer Kanzlei bilden das Vereinsrecht und das Stiftungsrecht. Stiftungen können ein geeignetes Mittel zur privaten und unternehmerischen Nachfolge sein. Wir beraten Sie mit unserem Kooperationspartner HLB Dr. Dienst & Partner zu konzeptionellen, steuerlichen sowie rechtlichen Fragen, insbesondere im Hinblick auf die optimale Nutzung aller steuerlichen Vorteile einer Stiftungsgründung sowie Gemeinnützigkeitsfragen. Zu unseren Mandanten zählen große und kleine, bekannte und weniger bekannte Verbände, Vereine und Stiftungen auf nationaler und internationaler Ebene.

Unsere Leistungsschwerpunkte

  • Rechtliche, steuerliche und konzeptionelle Beratung bei der Errichtung von Stiftungen und Vereinen
  • Beratung bei der Auswahl von Sitz und Organen
  • Gestaltung von Satzung und Gründungsunterlagen
  • Rechtliche und steuerliche Beratung von Stiftungen, Vereinen und Verbänden
  • Rechtliche und steuerliche Planung gemeinnütziger Projekte und Kooperationen
  • Umsatzsteuerrecht für Non-Profit-Organisationen
  • Vertretung von Stiftungen und Vereinen in Streit- und Haftungsfällen
  • Strukturberatung, Umstrukturierungen und Satzungsänderungen

Ansprechpartner

Tim Schwarzburg

Tim Schwarzburg

Partner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mediator Dozent an der Akademie Deutscher Genossenschaften (ADG)

Cathrin Stern

Cathrin Stern

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht