
Staat und Verwaltung
Das Team betreut öffentliche Körperschaften, Verbände, Richter, Beamte, Soldaten und Investoren in allen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten.
Kontakt aufnehmenAuf dem Gebiet des öffentlichen Rechts können Gebiets- und Personalkörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts, Verbände, Richter, Bundes- und Landesbeamte, Soldaten ebenso wie Investoren in allen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen auf unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten vertrauen und zurückgreifen, deren Expertise auf ihrer jeweils langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt wie auch ggf. aus aktiven Dienstzeiten in der öffentlichen Verwaltung oder Kommunalpolitik fußt. In jeder Phase eines Projekts, einer konstruktiven Verhandlung oder einer rechtlichen Auseinandersetzung setzen wir unser Wissen und unsere langjährig gewonnene Erfahrung für den Erfolg unserer Mandanten ein.
Unsere Leistungsschwerpunkte
- Kommunalrecht und kommunale Selbstverwaltung
- Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
- Planungsrecht und Planfeststellungsverfahren
- Ordnungsrecht und Gefahrenabwehr
- Beamten- und Dienstrecht
- Öffentliches Wirtschaftsrecht und Staatshaftungsrecht
- Subventionsrecht und Zuwendungsrecht
- Vertretung vor Verwaltungsgerichten in allen Instanzen









