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Öffentliche Hand

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Kompetenzbereichen:

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Öffentliches Recht für Kommunen und Behörden

Kommunen, Landkreise und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts benötigen verlässliche rechtliche Begleitung in allen Bereichen des öffentlichen Rechts. Wir beraten öffentliche Auftraggeber, kommunale Unternehmen und Behörden bei Vergabeverfahren, kommunalrechtlichen Fragestellungen und dem Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge. Unsere Expertise umfasst auch das Kommunalwirtschaftsrecht, die Begleitung von Privatisierungen und öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) sowie das Fördermittel- und Subventionsrecht.