Zum Inhalt springen
Familienrecht

Bedarfsbemessung bei gehobenen Einkommensverhältnissen

BGH – XII ZB 503/16

Der BGH hat entschieden, dass Gerichte bei Unterhaltsverfahren den vollständigen Verbrauch des Familieneinkommens bis zum Doppelten des höchsten Betrags der Düsseldorfer Tabelle (11.000 Euro ab 2018) ohne detaillierten Nachweis vermuten dürfen. Für Einkommen über diesem Schwellenwert muss der Unterhaltsberechtigte die tatsächlichen Ausgaben nachweisen. Der BGH stellte 2019 klar, dass die Quotenmethode bis etwa 4.714 Euro (3/7 x 11.000 Euro) gilt, unter Berücksichtigung des Erwerbstätigenbonus.

Kompetenzbereiche