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Eisenbahnverkehrsunternehmen und -infrastrukturunternehmen

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Kompetenzbereichen:

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Eisenbahn- und Infrastrukturrecht aus einer Hand

Das Eisenbahnrecht verbindet öffentliches Wirtschaftsrecht, Planungsrecht und europäisches Regulierungsrecht auf einzigartige Weise. Wir beraten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) bei Zulassungsverfahren, Trassenzugangsrechten und regulatorischen Anforderungen der Bundesnetzagentur. Dazu kommt die Begleitung großer Infrastrukturprojekte sowie die Vertretung in Streitigkeiten mit Behörden und Wettbewerbern.