Zum Inhalt springen

Energiewirtschaft

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Kompetenzbereichen:

Kontakt aufnehmen

Energierecht für Erzeuger, Netzbetreiber und Versorger

Die Energiewirtschaft durchläuft einen grundlegenden Wandel, der neue rechtliche Fragen zu Netzregulierung, erneuerbaren Energien und Versorgungssicherheit aufwirft. Wir beraten Energieerzeuger, Netzbetreiber und Versorger bei energierechtlichen Zulassungsverfahren, Netzanschlusskonflikten und der Gestaltung von Liefer- und Einspeiseverträgen. Unsere Beratung umfasst auch Genehmigungsverfahren für Wind- und Solaranlagen sowie die Umsetzung europäischer Energierechtsrichtlinien.