Energiewirtschaft
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Kompetenzbereichen:
Kontakt aufnehmenEnergierecht für Erzeuger, Netzbetreiber und Versorger
Die Energiewirtschaft durchläuft einen grundlegenden Wandel, der neue rechtliche Fragen zu Netzregulierung, erneuerbaren Energien und Versorgungssicherheit aufwirft. Wir beraten Energieerzeuger, Netzbetreiber und Versorger bei energierechtlichen Zulassungsverfahren, Netzanschlusskonflikten und der Gestaltung von Liefer- und Einspeiseverträgen. Unsere Beratung umfasst auch Genehmigungsverfahren für Wind- und Solaranlagen sowie die Umsetzung europäischer Energierechtsrichtlinien.