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Gesundheitswesen (Ärzte, Kliniken, Krankenhäuser und MVZs)

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Kompetenzbereichen:

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Gesundheitsrecht für Kliniken, Praxen und MVZ

Das Gesundheitswesen unterliegt umfangreichen berufs- und sozialrechtlichen Anforderungen, die eine spezialisierte rechtliche Begleitung erfordern. Wir beraten Krankenhäuser, Ärztegesellschaften, MVZ und Pflegeeinrichtungen bei Zulassungs- und Vertragsarztrecht, Abrechnungsfragen gegenüber Krankenkassen sowie bei Kooperations- und Gesellschaftsverträgen. Unser Leistungsspektrum umfasst auch Arzthaftungsrecht, Datenschutz im Gesundheitssektor und die Begleitung von Unternehmenstransaktionen.