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Handel (Einzelhandel, Groß- und Außenhandel) und Franchisesysteme

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Kompetenzbereichen:

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Handelsrecht für Einzel- und Großhandel

Handelsunternehmen stehen vor vielfältigen rechtlichen Herausforderungen – von Lieferkettenpflichten über Verbraucherschutzrecht bis hin zu wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Wir beraten stationäre und Online-Händler, Franchisegeber und Franchisenehmer bei der Vertragsgestaltung, Produkthaftung und der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Besondere Expertise haben wir im Bereich E-Commerce, wo AGB-Recht, Fernabsatzrecht und Datenschutz eng miteinander verzahnt sind.