
Keine Zurechnung nach den Grundsätzen einer Anscheinsvollmacht im Betriebsrat
Bundesarbeitsgericht – 1 AZR 233/21
Eine vom Betriebsratsvorsitzenden ohne Beschluss des Gremiums abgegebene Erklärung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung kann dem Betriebsrat nicht nach den Grundsätzen einer Anscheinsvollmacht zugerechnet werden.