
OVG Lüneburg: Facebook-Fanpage-Betreiber datenschutzrechtlich mitverantwortlich
OVG Lüneburg
Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanpages datenschutzrechtlich mitverantwortlich sind. Eine Datenschutzbehörde kann den Betrieb einer Fanpage untersagen, wenn kein ausreichendes Datenschutzniveau gewährleistet ist. Der Betreiber muss nachweisen können, dass die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit seiner Fanpage DSGVO-konform erfolgt.