
LG Magdeburg: Zur GEMA-Vermutung bei Musikwiedergabe in Geschäftsräumen
LG Magdeburg
Das LG Magdeburg hat die GEMA-Vermutung bei der Wiedergabe von Musik in Geschäftsräumen bestätigt. Danach wird vermutet, dass bei öffentlicher Musikwiedergabe GEMA-pflichtiges Repertoire genutzt wird. Der Nutzer muss diese Vermutung widerlegen, wenn er keine Lizenz erworben hat.